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Ballongas / Helium

BALLONGAS ist ein Helium-Luft-Gemisch. Es ist ein ungiftiges, geruchloses, nicht brennbares Gas. Da es leichter als Luft ist, können die gasbefüllten Ballons fliegen.

Unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften ist das Arbeiten mit Ballongas unkompliziert und ungefährlich. Beim Füllen von Ballons sollte beachtet werden, dass das Gas auf Temperaturveränderungen reagiert. Bei Kälte zieht es sich zusammen und bei Hitze dehnt es sich aus. Unterlassen Sie bitte (auch wenn es Spass macht) das Einatmen des Heliums, da es den Sauerstoff im Rachenraum verdrängt und es zu einer Ohnmacht kommen könnte.

Ihre Ballonaktionen müssen Sie im Umkreis von 15 km eines Flughafens auch bei kleinen Ballonmengen (ab 50 Stück) anmelden und eine Freigabe beantragen. Melden Sie die Aktion 8 Tage vorher dem jeweiligen Flughafen oder der Dt. Flugsicherung. Auf keinen Fall dürfen gebündelte Ballontrauben, brennbares Gas, harte Gegenstände (z.B. Wunderkerzen) oder grössere Anhänger als DINA6 aufsteigen.Siehe auch www.dfs.de.

Bitte beachten Sie, dass gasgefüllte Ballons nur eine begrenzte Haltbarkeit haben !! Daher die Ballons unmittelbar vor Ihrer geplanten Aktion füllen.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf !
 
In unserem Ladengeschäft in Marschacht erhalten Sie Ballongas-Leihkartuschen auf Vorbestellung. Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch.
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Ballongas / Helium
BALLONGAS ist ein Helium-Luft-Gemisch. Es ist ein ungiftiges, geruchloses, nicht brennbares Gas. Da es leichter als Luft ist, können die gasbefüllten Ballons fliegen.

Unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften ist das Arbeiten mit Ballongas unkompliziert und ungefährlich. Beim Füllen von Ballons sollte beachtet werden, dass das Gas auf Temperaturveränderungen reagiert. Bei Kälte zieht es sich zusammen und bei Hitze dehnt es sich aus. Unterlassen Sie bitte (auch wenn es Spass macht) das Einatmen des Heliums, da es den Sauerstoff im Rachenraum verdrängt und es zu einer Ohnmacht kommen könnte.

Ihre Ballonaktionen müssen Sie im Umkreis von 15 km eines Flughafens auch bei kleinen Ballonmengen (ab 50 Stück) anmelden und eine Freigabe beantragen. Melden Sie die Aktion 8 Tage vorher dem jeweiligen Flughafen oder der Dt. Flugsicherung. Auf keinen Fall dürfen gebündelte Ballontrauben, brennbares Gas, harte Gegenstände (z.B. Wunderkerzen) oder grössere Anhänger als DINA6 aufsteigen.Siehe auch www.dfs.de.

Bitte beachten Sie, dass gasgefüllte Ballons nur eine begrenzte Haltbarkeit haben !! Daher die Ballons unmittelbar vor Ihrer geplanten Aktion füllen.

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Ballongas, Einweg-Behälter, 0,42 cbm - groß Ballongas, Einweg-Behälter, 0,42 cbm - groß
Inhalt 0.42 Kubikmeter (157,02 € * / 1 Kubikmeter)
65,95 € *
Artikel-Nr.: 902339
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